Aufruf: Sanierung kommunaler Einrichtungen

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die Bundesmittel in Höhe von 476 Millionen Euro sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt. Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen.

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2022 mit 476 Millionen Euro erneut erhebliche Mittel für das seit 2015 bestehende Bundesprogramm SJK zur Verfügung gestellt. Damit werden Städte und Gemeinden weiterhin dabei unterstützt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.

Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Ihre Projektskizze sowie deren Anlagen müssen bis zum 30. September 2022, 24:00 Uhr über das elektronische Antragssystem easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline beim Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingehen. Der Zugang ist ab dem 15. August möglich. Das Anmeldeformular in easy-Online ist identisch mit der beigefügten Word-Datei. Diese ist als Arbeitshilfe zu verstehen, mit der das Ausfüllen im easy-Online-Anmeldeformular vorbereitet werden kann.

  1. Wählen Sie auf https://foerderportal.bund.de/easyonline unter Ministerium/Behörde BMWSB – BBR (und dort BMWSB – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) aus.

  2. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen.

  3. Nach dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen erreichen Sie automatisch die Fördermaßnahme „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

  4. Wählen Sie „Formular erstellen“.

  5. Füllen Sie in Ihrem Formular alle Navigationsbereiche aus.

  6. Wichtig: Speichern Sie Zwischenstände durch „Speichern unter “ als XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner ab. Mit der XML-Datei können Sie später wieder an dieser Stelle weiterarbeiten, indem Sie diese Datei importieren.
    (ACHTUNG: nach 60 Minuten ohne Benutzeraktion werden die Formulardaten aus Sicherheitsgründen vom Server gelöscht!)

  7. Reichen Sie die Endfassung durch Anklicken ein.

    Unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/hilfe.jsf finden Sie FAQs zum System sowie eine umfangreiche Anleitung zur Einreichung Ihrer Projektskizze.

Die Skizze muss zudem bis zum 04. Oktober 2022 (Poststempel) in unveränderter Form, ausgedruckt und durch den Antragsteller unterschrieben an folgende beiden Adressen gesandt werden:

  1. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
    Referat FWD 5
    Stichwort: SJK 2022
    Deichmanns Aue 31–37
    53179 Bonn

  2. Für die Städtebauförderung zuständiges Landesressort

 

Der Skizze sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Fördermittelbedarf
    Bitte beachten Sie, dass die Aufteilung der beantragten Fördersummen auf die Jahre 2023 bis 2027 nur einen Anhaltswert für eine Bewilligung unter Berücksichtigung des Gesamttableaus und der Haushaltsvorgaben darstellt.

  • Max. vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes sowie zur Verortung des Projekts im städtebaulichen Umfeld / Quartier und in der Gesamtstadt.

  • Ggf. Nachweis einer Haushaltsnotlage durch die zuständige Kommunalaufsicht. (falls noch nicht vorliegend kann dieser Nachweis bis zum 21. Oktober 2022 digital und/oder schriftlich nachgereicht werden)

  • Nachweis eines Beschlusses über den Finanzierungsanteil der Kommune und ggf. Dritter (falls noch nicht vorliegend kann dieser Nachweis bis zum 21. Oktober 2022 digital und/oder schriftlich nachgereicht werden)

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass neben der Projektskizze und den max. 4 zeichnerischen, bildlichen und kartografischen Darstellungen keine weiteren Unterlagen für die Vorprüfung eingereicht werden können. Wir bitten Sie daher von der Zusendung weiterer Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.) zunächst abzusehen.

Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an:

Telefon: 030 257679440

Fragen zu easy-Online: 030 257679439

Die Hotlines sind montags bis donnerstags jeweils von 9–16 Uhr und freitags von 9–15 Uhr besetzt.

E-Mail: sjk2022@pd-g.de

Betreff: Projektaufruf 2022 – Sanierung kommunaler Einrichtungen

 

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