Josef Oster, CDU/CSU, MdB.

Einwände zu Protokoll gegeben – Oster sieht Ausgangsbeschränkungen kritisch

Vorgehensweise nicht alltäglich
Die Vorgehensweise Osters ist nicht alltäglich: Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem sogenannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Allerdings unterliegen die Abgeordneten der Geschäftsordnung, die sich der Deutsche Bundestag laut Artikel 40 des Grundgesetzes gibt. Sie regelt unter anderem Redezeiten im Plenum und Verhaltensregeln der Abgeordneten. Und in dieser Geschäftsordnung eröffnet Paragraph 31 den Mandatsträgern die Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung zur Abstimmung abzugeben, die in das Plenarprotokoll aufgenommen wird. Diese Option hat Josef Oster wegen seiner Bedenken zu Ausgangsbeschränkungen gezogen.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben Osters an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Wolfgang Schäuble:
„(…). Erhebliche Bedenken habe ich aber hinsichtlich der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit der Festlegung von allgemeinen Ausgangsbeschränkungen. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in elementare Grundrechte dar, den ich für bedenklich halte und grundsätzlich ablehne. Die Gewährleistung möglichst weitreichender persönlicher Freiheiten verbunden mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung sind für mich politische Grundüberzeugungen, die mein politisches Handeln maßgeblich prägen. Jede Form von staatlichen Eingriffen in die individuelle Entscheidungsfreiheit, wo und wann ich mich im öffentlichen Raum bewege, lehne ich daher eigentlich ab. Meine Befürchtung ist zudem, dass mit Ausgangsbeschränkungen die Akzeptanz der staatlichen Maßnahmen gegen das Coronavirus in der Bevölkerung weiter sinkt.

Nach Abwägung aller Gesichtspunkte komme ich aber zum Ergebnis, dass die Mehrzahl der im Gesetz vorgesehenen Regelungen notwendig und sinnvoll ist. Trotz erheblicher, auch verfassungsrechtlicher Bedenken stimme ich daher dem Gesetzentwurf zu.“

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