Wie das Lieferkettengesetz auch kleine Unternehmen gängelt

MdB Josef Oster: „Zusätzliche Nachweispflichten bremsen Arbeitskraft aus“

Umweltschutz, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit oder die Einhaltung des Mutterschutzes sind Selbstverständlichkeiten in deutschen Unternehmen. Das Arbeitsrecht regelt schon eine ganze Menge. Trotzdem müssen sich Betriebe aktuell mit Nachweispflichten herumschlagen, wie zum Beispiel das Koblenzer Ingenieurbüro MSW. Grund ist die Auslegung des Lieferkettengesetzes. Der Geschäftsführer der MSW Ingenieurgesellschaft mbH Christian Engels hat sich in dieser Angelegenheit an den CDU-Bundestagsabgeordneten Josef Oster gewandt.

Das Ingenieurbüro mit 18 Festangestellten ist in erster Linie in der Tragwerksplanung sowie der Bauüberwachung tätig, hier überwiegend für einen Großkonzern. Und weil dieser sich an die Lieferkettensorgfaltspflicht zu halten hat, verlangt er von seinen Zulieferern entsprechende Zertifikate, um sich abzusichern – von allen Zulieferern, auch von denen, die deutlich unter der geforderten 1000-Mitarbeiter-Marke liegen und deren Betätigung wenig mit, zum Beispiel, Produktionsprozessen zu tun hat. Ergo: „Wir müssen uns Dinge zertifizieren lassen, die längst durch für uns geltende Gesetze geregelt sind“, erklärt Christian Engels. Das kostet nicht nur viel Geld, sondern bindet vor allem eine Menge Arbeitskraft. „Bürokratieabbau sieht anders aus.“

Dabei seien die Ziele des Gesetzes für einen nachhaltigen Schutz von Menschenrechten und vor der Ausbeutung in weltweiten Lieferketten natürlich absolut unterstützenswert, so Engels. „Aber viele der dafür von uns eingeforderten Nachweise haben einfach nichts mit dem Unternehmensalltag zu tun.“ Man brauche keine externe Überwachung der Mülltrennung im Büro oder über die Einhaltung von bezahlten Stillzeiten für Mütter. Dies seien Selbstverständlichkeiten.

„Die Grundidee des Lieferkettengesetzes ist sehr sinnvoll“, so Josef Oster. Schon die CDU-geführte Bundesregierung hatte ein solches Gesetz angeregt und vorbereitet. „Es hapert aber an der Auslegung des Gesetzes und an der Umsetzung. Ein Ökolabel für Bauüberwachung und Planung von einem Büro mit 18 Mitarbeitern einzufordern, schießt eindeutig über das Ziel hinaus.“ Diese zusätzliche Belastung durch Nachweisführung von Dingen, die längst gesetzlich verankert sind, lähme Arbeitsprozesse nachdrücklich und völlig unnötigerweise. „Genau das übrigens wollte unsere Unionsfraktion mit dem Antrag im Bundestag zur Lieferkettennachweispflicht aus dem Jahr 2022 verhindern“, betont Oster. „Hier muss dringend nachjustiert werden.“ Der Abgeordnete wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für Verbesserungen der Umsetzung einsetzen.

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