Die Verlängerung des Lockdowns bis mindestens zum 14. Februar wird viele Unternehmen weiterhin stark belasten. Deshalb stockt die CDU-geführte Bundesregierung die sogenannte Überbrückungshilfe III nochmals auf und erweitert sie deutlich.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:
➡ Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert
- Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
- Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro
➡ Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht
- Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
- Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
- Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
➡ Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen
- Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
- Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen
➡ Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert
- Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
- Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht
Weitergehende Informationen zur Überbrückungshilfe III gibt es hier als PDF oder auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de