Überbrückungshilfe III Überblick

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Die Verlängerung des Lockdowns bis mindestens zum 14. Februar wird viele Unternehmen weiterhin stark belasten. Deshalb stockt die CDU-geführte Bundesregierung die sogenannte Überbrückungshilfe III nochmals auf und erweitert sie deutlich.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

 ➡ Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert

  • Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
  • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro

➡ Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

  • Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
  • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
  • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020

➡ Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

  • Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
  • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen

➡ Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert

  • Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
  • Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht

Weitergehende Informationen zur Überbrückungshilfe III gibt es hier als PDF oder auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Cookie Consent mit Real Cookie Banner