Die große deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation hat ihre Wurzeln in Koblenz: Der 1952 gegründete Ortsverband Koblenz trägt deshalb die Organisationsnummer 1. „Auch in Lahnstein und Bendorf haben wir starke Ortsverbände, die Großartiges für die Menschen in unserer Region leisten“, lobt Oster das THW. Mit einer erweiterten Kostenverzichtsregelung sorgt das Gesetz, für das sich CDU und CSU stark gemacht hatten, dafür, dass das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen werden kann und dadurch seine hervorragenden Fähigkeiten beispielsweise bei der Bekämpfung von Waldbränden und Hochwasserereignissen noch besser für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen kann. Bislang verzichteten Kommunen mitunter angesichts möglicher Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW.
„Wir nehmen nun den Kommunen diese Sorge, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten soll, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können“, sagt Josef Oster. Das Gesetz erweitert die Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch wird eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen gewährleistet.
„Mit diesen Änderungen des THW-Gesetzes und der soliden Finanzierung des THW im Haushalt 2020 schaffen wir die Grundlage dafür, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt. Wir wollen den vielen Freiwilligen, die großartige Arbeit im THW leisten, optimale Bedingungen bieten“, sagt Oster. Und weiter: „Das Technische Hilfswerk und seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter verdienen für ihre Arbeit höchste Wertschätzung.“