Pakt für den Rechtsstaat

„Pakt für den Rechtsstaat“ stärkt Polizei und Justiz

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist der „Pakt für den Rechtsstaat“ auf mehreren Seiten inhaltlich fixiert. Jetzt hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin die Notwendigkeit und die Zielsetzungen des „Paktes“ erklärt. „Der Rechtsstaat darf der Gewalt nicht weichen“, sagt Horst Seehofer und kündigt an, in enger Kooperation mit dem Bundesjustizministerium im Kampf gegen Kriminalität vorzugehen. Ich stehe voll und ganz hinter dieser Aussage des Ministers und befürworte den Pakt für den Rechtsstaat. 

An drei Gesprächsrunden mit Horst Seehofer habe ich in Berlin teilgenommen: im Innenausschuss, in der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion und an einer Sonderveranstaltung der Fraktion „Pakt für den Rechtsstaat“. Ich bin davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit leben wollen und sich auf unseren Rechtsstaat verlassen können – deshalb muss die Innenpolitik entschlossen handeln.  Entschlossen handeln will zweifelsfrei Innenminister Horst Seehofer. Mit moderner Technik und vor allem einer konsequenten Durchsetzung des geltenden Rechts sollen Straftäter verfolgt und ihre Taten möglichst zeitnah vor den Gerichten verhandelt werden. „Wer gegen Gesetze verstößt, muss schnell und empfindlich bestraft werden“, sagte Seehofer. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag ein deutlicher Stellenaufwuchs bei Bundespolizei, Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt vereinbart. Der Minister, der für eine optimierte Arbeit zwischen Bund und Ländern auch ein Musterpolizeigesetz entwickeln will, sieht auch bei den Landespolizeien die dringende Notwendigkeit für personelle Verstärkungen.

Im Zeitalter der Digitalisierung setzt Minister Seehofer auch auf modernste Technik. Neben dem Ausbau der Videoüberwachung als ein wichtiges Mittel zur Gefahrenabwehr und zur Aufklärung von Straftaten vor allem an Brennpunkten denkt er auch an „genetische Phantombilder“ mittels DNA-Analyse.

Ankommende Flüchtlinge sollen in sogenannten Ankerzentren auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage vom Moment ihrer Ankunft bis zur Entscheidung verweilen und nicht wie bisher nach einer Ersterfassung sofort in die Kommunen weitergeleitet werden. Die Verfahren in den Ankerzentren sollen gründlich und dabei möglichst zügig erledigt werden. Die Ankerzentren seien weder Gefängnisse noch Lager – die Menschen könnten sich unter Residenzpflicht frei bewegen bis über ihren Status entschieden sei.

Diejenigen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, sollen, so der Minister, wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden. Seehofer betont, dass es für die Akzeptanz eines Rechtsstaates auch notwendig sei, dass Ausreisepflicht in der Konsequenz auch Ausreise bedeuten müsse. Seehofer findet klare Worten, dass er kein Verständnis für die jüngsten Proteste gegen Abschiebungen nach Afghanistan hat. Es hätte sich um rechtskräftig verurteilte Straftäter gehandelt, die schwere Delikte begangen hätten. Horst Seehofer und sein Ministerium wollen bis Juni auch einen „Masterplan Migration“ entwickeln, außerdem ist daran gedacht, in Zusammenarbeit mit Bundesentwicklungsminister Gerd Müller einen Plan zur Bekämpfung von Fluchtursachen zu erstellen.

Insgesamt sei die Begrenzung von Zuwanderung eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Deshalb dürfe sich eine Situation wie im Jahr 2015 nicht wiederholen. Ich stimme diesen Aussagen zu und möchte noch ergänzen, dass auch die Sach- und Geldleistungen für Flüchtlinge in der EU einheitlich geregelt werden sollten, damit nicht dauerhaft der Großteil der nach Europa kommenden Flüchtlinge nach Deutschland strebt.

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