In der vergangenen Sitzungswoche des Deutschen Bundestags haben die Ampel-Fraktionen die Auszahlung von Hilfen für solche Betriebe verweigert, die Öl, Pellets oder Flüssiggas nutzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt in dieser Sitzungswoche einen Antrag, der die Bundesregierung dazu auffordert, ihren Wortbruch rückgängig zu machen und die versprochenen Energiehilfen auszuzahlen. Dazu erklärt Josef Oster: „Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen nutzen Öl, Pellets oder Flüssiggas als Energieträger. Gut 10 Millionen Privathaushalte in Deutschland heizen mit einem dieser Energieträger. Die Entlastung bei den Energiekosten der Betriebe und Privathaushalte war von der Bundesregierung fest zugesagt worden. Der Wortbruch der Ampel-Koalition ist ein verheerendes Signal an Wirtschaft und Verbraucher. Die Menschen müssen sich auf die Ankündigungen der Politik verlassen können.
Dazu gehört auch, dass Menschen, die im Vertrauen auf die Umweltfreundlichkeit vor einigen Jahren auf Pellets- oder Gasheizungen umgestellt haben, nun nicht im Stich gelassen werden dürfen.
„Auch in meinem Wahlkreis sind viele verschiedene Heizungsmodelle verbreitet. Mich haben bereits viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht: Sie sind verunsichert, einerseits aufgrund der europaweiten Energiekrise, aber auch, weil in den kommenden Jahren verschiedene Heizungssysteme eingeschränkt oder verboten werden.“, so Oster, der die Verunsicherung der Eigentümerinnen und Eigentümer gut nachvollziehen kann.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt in dieser Sitzungswoche einen Antrag im Deutschen Bundestag, der die Ampel dazu auffordert, ihren Widerstand gegen die Auszahlung der versprochenen Energiehilfen aufzugeben. Die angekündigten und mit den Ländern vereinbarten Gelder für die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kultureinrichtungen müssen vollständig zur Verfügung gestellt werden. Auch Energieträger wie Pellets, Öl oder Flüssiggas müssen hierbei berücksichtigt werden. Außerdem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die Voraussetzungen für eine zeitnahe und unbürokratische Auszahlung von Härtefallhilfen an private Nutzer von Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen schnellstmöglich zu schaffen.“