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Gemeinsam stark! Mit Ihrer Spende.

Ihre Spende für die Zukunft unserer Region:
Mayen-Koblenz, Koblenz-Stadt und Rhein-Lahn.

Damit es uns gelingt, unsere gemeinsamen Ideen auch umzusetzen, werden wir in den nächsten Wochen einen intensiven Wahlkampf führen müssen – und dieser Wettbewerb wird Geld kosten.

Als Bundestagskandidat bitte ich Sie daher um eine finanzielle Unterstützung unserer Kampagne.

Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

oster fuchs

Überweisung oder Scheck

Wir haben für Sie Möglichkeiten zusammengestellt, über die Sie unsere Arbeit in der CDU Koblenz finanziell unterstützen können.

Überweisung von Ihrer Bank auf das CDU-Konto:

Sie können via Überweisung auf unser CDU- Konto spenden. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

CDU Koblenz
IBAN: DE12 5705 0120 0000 2587 64
BIC: MALADE51KOB
Verwendungszweck: Spende Bundestagswahl CDU

Bitte geben Sie zusätzlich Ihren Namen und Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zustellen können.

Spende per Scheck

Eine der einfachsten Lösungen: Schicken Sie uns einen Scheck mit dem Verwendungszweck. Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:

CDU-Kreisverband Koblenz
Geschäftsstelle
An den Schatzmeister
Clemensstraße 18
56068 Koblenz

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.

Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland.

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.

Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die CDU bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Eine Spende von 200 € kostet Sie dadurch im günstigsten Fall 100 €.

Zusätzliche Hinweise:
Steuerliche Vergünstigungen genießen aus- schließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.

spendenbeispiele

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