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Finanzielle Hilfe: Gute Nachrichten für Gaststättenbetriebe

In dieser Woche hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bekannt gegeben, dass Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte einen vereinfachten Zugang zu finanziellen Hilfsmitteln der November- und Dezemberhilfe erhalten sollen. Davon profitieren beispielsweise Straußwirtschaften, Brauereigaststätten oder Vinotheken von Weingütern.

Der Gaststättenanteil ist künftig unabhängig vom Umsatz des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum können Unternehmen mit der November- und Dezemberhilfe an Zuschüssen erhalten. Die Antragstellung ist noch bis zum 30. April 2021 möglich.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir in diesem Bereich unbedingt nachbessern müssen. Daher freut es mich, vor allem für die vielen betroffenen Straußwirtschaften in der Region Koblenz, dass diese nun einen vereinfachten Zugang zu finanziellen Hilfsmitteln erhalten“, sagt Josef Oster.

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