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„Ein wichtiger, erster Schritt auf dem Weg zur Normalität“

Bei allen Entscheidungen lassen sich Bund und Ländern davon leiten, dass die Erfolge im Kampf gegen die Coronavirus-Epidemie nicht zunichte gemacht werden dürfen. Ältere Menschen und solche mit schweren Vorerkrankungen müssen geschützt werden. Ärzte und Kliniken, vor allem Intensivstationen, dürfen nicht überlastet werden.

Öffnen dürfen ab dem 20. April

Läden mit einer Verkaufsfläche, die nicht größer ist als 800 Quadratmeter Buchläden, Auto- und Fahrradhändler, egal, wie groß die Ladenfläche ist Bibliotheken und Archive unter Auflagen Ab dem 4. Mai kann der Schulbetrieb schrittweise mit den Abschlussklassen starten können Friseurbetriebe die Arbeit wieder aufnehmen. Bis mindestens 31. August untersagt bleiben

Großveranstaltungen Offen ist, wann Restaurants, Cafés oder Einkaufszentren wieder öffnen dürfen Trotz der großen Bedeutung der Religionsfreiheit bleiben auch Kirchen, Synagogen und Moscheen vorerst geschlossen. Ein Weg zur Öffnung soll mit den Religionsgemeinschaften erarbeitet werden. Am 30. April werden Bund und Länder über die nächsten Schritte beraten.

 

Weitere Informationen gibt es auch unter: ➡️ https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-corona-hilfe

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