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Bewerbungsphase: Förderung für kommunale Einrichtungen

Für eine Tranche von 400 Millionen Euro ist nunmehr ein neuer Projektaufruf gestartet worden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags wird zudem – vorgezogen – im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung beschließen. „Für diese erste Tranche ist eine erneute Bewerbung nicht erforderlich“, so Oster. „Ansonsten läuft das Bewerbungsverfahren ab 21. August.“

Im Rahmen des Programms sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur förderfähig. Der Schwerpunkt soll jedoch bei Sportstätten liegen wie zum Beispiel öffentlich genutzten Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Gefördert werden können sowohl Einzelgebäude als auch städtebauliche Ensembles unter Einbezug relevanter Gebäude.

Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung.

Anmeldeverfahren:

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